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Securing jobs on roads

Invitation to the intensive training

Wichtige Informationen für Sie:

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat mit dem

Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 19/99 Sachgebiet 07.3;
Straßenverkehrstechnik und Straßenausstattung;
Arbeitsstellen an Straßen

folgendes bekannt gegeben und damit verbindlich eingeführt:

Nach dem allgemeinen Rundschreiben Nr. 34/StB 13/38.59.10-02/84 BASt 97. „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97)” sollten auch Nachweise für die Eignung und Qualifikation des benannten Verantwortlichen für die Sicherung von Arbeitsstellen mit dem Angebot vom Bieter verlangt werden. Als Nachweis eignet sich danach der Besuch von mindestens eintägigen Seminarveranstaltungen zu diesem Thema.

Ab dem Jahr 2007 sollen, lt. Forschungsgesellschaft für Strassen- und Verkehrswesen, Ausgabe 11/06 Straßenverkehrstechnik diese Nachweise nicht älter als 5 Jahre sein.

Der Einführungserlass des BMV beinhaltet u.a., dass
beim Aufstellen der Verdingungsunterlagen bei allen in Frage kommenden Fällen in der „Aufforderung zur Angebotsabgabe” unter Abschnitt 11 folgende Regelung aufzunehmen ist:

Die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)” ist bei Angebotsabgabe nachzuweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fehlen eines solchen Nachweises das Angebot von der Wertung auszuschließen!

Aus diesem aktuellen Grund laden wir Sie zum folgenden Seminar ein.

„Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen”

Einladung zur Intensivschulung mit Nachweis über Eignung und Qualifikation
gemäß MVAS Schulungsgruppe (E) innerorts, Landstraßen


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 11.11.1997 wurde die ZTV-SA 97 (Zuätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen) vom Bundesminister für Verkehr (BMV) offiziell in Kraft gesetzt.

Diese ZTV-SA regeln im Gegensatz zur RSA 95 ganz speziell die Art und Weise der Arbeitsstellensicherung. Auch in Art, Form und Güte der zur verwendenden Materialien (Baken, Leuchten, Absperrschranken, etc.) werden durch „Technische Lieferbedingungen - TLs” eindeutig beschrieben.

Das BMVBS gibt den Auftraggebern die Möglichkeit, die Mithaftungsgefahr nach §823 BGB zu minimieren. Die Verkehrssicherungspflicht wandelt sich bei der Vergabe von Aufträgen in eine Kontrollpflicht.

Um dieser Kontrollpflicht nachkommen zu können, soll der Auftraggeber von den Auftragnehmern einen „Nachweis über Eignung und Qualifikation zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen” verlangen. Diese Nachweisurkunde werden Sie kurz nach dieser Schulung erhalten.

Denken Sie daran: Das Fehlen dieser Qualifikation kann künftig dazu führen, dass Ihre Angebote bei der Wertung ausgeschlossen werden!

Wir möchten Sie deshalb herzlich zu dieser offiziellen Veranstaltung einladen.

Termin |30.01.2012 oder 15.05.2012
Ort |Schilderwerk Beutha GmbH
Fabrikweg 1, 09366 Stollberg OT Beutha
Referent |Dipl.-Wirtsch.-Ing. Bernd Hanswille
Sachverständiger für die Sicherung von Arbeitsstellen
Gebühr |
149,00
zzgl. MwSt. 19,0 %
(inkl. Tagesgetränke und Mittagessen)

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, so dass der Eingang der Anmeldungen über die Teilnahme bestimmt.
Bei Interesse bitten wir um eine umgehende Anmeldung per Post, Fax oder telefonisch bei Herrn Dombrowski, der Ihnen bei Fragen unter 037605/ 777-566 zur Verfügung steht.

Mit freundlichen Grüßen

Schilderwerk Beutha GmbH

Programm der Intensivschulung:

„Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen” mit Nachweis über Eignung und Qualifikation
gemäß MVAS Schulungsgruppe (E)
Termin |30.01.2012 oder 15.05.2012
Ort |Schilderwerk Beutha GmbH
Fabrikweg 1, 09366 Stollberg OT Beutha
Referent |Dipl.-Wirtsch.-Ing. Bernd Hanswille, Sachverständiger für die Sicherung von Arbeitsstellen
9:00 Uhr |Eröffnung und Begrüßung
9:15 Uhr |Sensibilisierung
  • Mängel, Risiken, Folgen…
  • Grundlagen der Verkehrssicherung/Rechtliche Grundlagen
  • Anwendungsgebiet
  • Schadenersatz nach § 823
Einführung in die RSA 95
  • Grundbegriffe und Grundsätze
  • Verkehrszeichen/Verkehrssicherungs- und Schutzmaßnahmen
10:30 Uhr |Kaffeepause
10:40 Uhr |Einführung in die „Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen” - Abs. 5-11
12:30 Uhr |Mittagessen
13:30 Uhr |Weiterführung des Themas ZTV-SA
  • langzeit. Arbeitsstellen 6.1
  • kurzzeit. Arbeitsstellen 6.3
  • Konsequenzen aus der ZTV-SA
  • Umsetzung von Regeln und Musterplänen bei Arbeiten an Straßen
15:00 Uhr |Kaffeepause
15:15 Uhr |
  • Arbeitssicherheit
  • Umweltschutz
16:00 Uhr |Abschlussdiskussion
Anmeldung zur Intensivschulung
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FORM (Version: 6.8, Rev. 2012-01-20)


Schilderwerk Beutha GmbH
Fabrikweg 1
DE-09366 Stollberg OT Beutha
Germany

Phone: +49 3 76 05/ 777-0
Fax: +49 3 76 05/ 777-777
Email: EmailInfo(at)Schilderwerk-Beutha.de
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